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	<title>Kommentare zu: Bergsport &amp; RECHT</title>
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	<description>Klettern, Bergsteigen und mehr</description>
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		<title>Von: Herbert</title>
		<link>https://www.thamer.at/2013/06/06/bergsport-recht/#comment-14961</link>
		<dc:creator><![CDATA[Herbert]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 13 Jul 2013 17:46:33 +0000</pubDate>
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		<description><![CDATA[Flo, 
wenn du mal einen Juristen brauchst .. du weißt ja, wo du mich findest ...  ;-)]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Flo,<br />
wenn du mal einen Juristen brauchst .. du weißt ja, wo du mich findest &#8230;  <img src="https://www.thamer.at/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif" alt=";-)" class="wp-smiley" /> </p>
]]></content:encoded>
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		<title>Von: Markus S.</title>
		<link>https://www.thamer.at/2013/06/06/bergsport-recht/#comment-13967</link>
		<dc:creator><![CDATA[Markus S.]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Jun 2013 05:35:22 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.thamer.at/?p=5245#comment-13967</guid>
		<description><![CDATA[Unter diesem Link findet man auch die zugehörige Verordnung. 
http://www.noe.gv.at/Umwelt/Naturschutz/Schutzgebiete/Schutzgebiete_Naturschutzgebiete.wai.html

Das würde ich schon als rechtskräftig verstehen.

lg,

Markus S.]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Unter diesem Link findet man auch die zugehörige Verordnung.<br />
<a href="http://www.noe.gv.at/Umwelt/Naturschutz/Schutzgebiete/Schutzgebiete_Naturschutzgebiete.wai.html" rel="nofollow">http://www.noe.gv.at/Umwelt/Naturschutz/Schutzgebiete/Schutzgebiete_Naturschutzgebiete.wai.html</a></p>
<p>Das würde ich schon als rechtskräftig verstehen.</p>
<p>lg,</p>
<p>Markus S.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Peter Gloß</title>
		<link>https://www.thamer.at/2013/06/06/bergsport-recht/#comment-13935</link>
		<dc:creator><![CDATA[Peter Gloß]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 09 Jun 2013 12:11:59 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.thamer.at/?p=5245#comment-13935</guid>
		<description><![CDATA[Hallo Willy!

Im Anwendungsbereich des Forstgesetzes (grundsätzlich: bestockte Grundflächen von mindestens 1000m2 und durchschnittliche Breite von 10m) besteht die Möglichkeit von Benützungsbeschränkungen durch den Waldeigentümer. Die Sperre ist entsprechend vom Waldeigentümer bzw. von der Behörde zu kennzeichnen. Verstöße dagegen stellen eine Verwaltungsübertretung dar: Verwaltungsstrafverfahren, Geldstrafe bie EUR 150,00. Sofern ein Forstschutzorgan für den Wald bestellt ist, ist dieser ermächtigt, den Störer aus dem Wald zu weisen und dessen Identität festzustellen. 

Außerhalb des Anwendungsbereiches des Forstgesetzes (Kletterfelsen befinden sich nicht im Wald (im Sinne des Forstgesetzes) kann ich mir lediglich ein &quot;privates&quot; Unterlassungsbegehren des Grundeigentümers vorstellen. Diesem kannst du dich ohne weiteres beugen. Dann hast du eventuell noch mit Vertretungskosten zu rechnen. 

Gerichtlich strafbare Tatbestände (Freiheits- oder Geldstrafe) gibt es für das &quot;Herumkrabbeln&quot; nicht. :) 

Beste Grüße, 
Peter]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Willy!</p>
<p>Im Anwendungsbereich des Forstgesetzes (grundsätzlich: bestockte Grundflächen von mindestens 1000m2 und durchschnittliche Breite von 10m) besteht die Möglichkeit von Benützungsbeschränkungen durch den Waldeigentümer. Die Sperre ist entsprechend vom Waldeigentümer bzw. von der Behörde zu kennzeichnen. Verstöße dagegen stellen eine Verwaltungsübertretung dar: Verwaltungsstrafverfahren, Geldstrafe bie EUR 150,00. Sofern ein Forstschutzorgan für den Wald bestellt ist, ist dieser ermächtigt, den Störer aus dem Wald zu weisen und dessen Identität festzustellen. </p>
<p>Außerhalb des Anwendungsbereiches des Forstgesetzes (Kletterfelsen befinden sich nicht im Wald (im Sinne des Forstgesetzes) kann ich mir lediglich ein &#8220;privates&#8221; Unterlassungsbegehren des Grundeigentümers vorstellen. Diesem kannst du dich ohne weiteres beugen. Dann hast du eventuell noch mit Vertretungskosten zu rechnen. </p>
<p>Gerichtlich strafbare Tatbestände (Freiheits- oder Geldstrafe) gibt es für das &#8220;Herumkrabbeln&#8221; nicht. <img src="https://www.thamer.at/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif" alt=":)" class="wp-smiley" />  </p>
<p>Beste Grüße,<br />
Peter</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Willy Kreuzer</title>
		<link>https://www.thamer.at/2013/06/06/bergsport-recht/#comment-13911</link>
		<dc:creator><![CDATA[Willy Kreuzer]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 08 Jun 2013 21:42:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.thamer.at/?p=5245#comment-13911</guid>
		<description><![CDATA[Na, dann setz` ich mich gleich ins heiße Eisen :

Wie sehr sind Kletterverbote,
die (angebliche) Vogelbrutgebiete gefährden (würden),
rechtskräftig.

Also was kann mir im konkreten Fall passieren,
wenn ich derzeit in der Steinigen Riess
- also im Dunkelsteiner Wald -
herumkrabble.

Ein strenger Verweis ?
Eine Geldstrafe ?
Der Arrest ?
Oder gar der Verlust der Staatsbürgerschaft ?

Wäre auf eine rechtskundige Antwort gespannt !

Mit lieben Grüßen

Willy Kreuzer
Baden bei Wien]]></description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Na, dann setz` ich mich gleich ins heiße Eisen :</p>
<p>Wie sehr sind Kletterverbote,<br />
die (angebliche) Vogelbrutgebiete gefährden (würden),<br />
rechtskräftig.</p>
<p>Also was kann mir im konkreten Fall passieren,<br />
wenn ich derzeit in der Steinigen Riess<br />
- also im Dunkelsteiner Wald -<br />
herumkrabble.</p>
<p>Ein strenger Verweis ?<br />
Eine Geldstrafe ?<br />
Der Arrest ?<br />
Oder gar der Verlust der Staatsbürgerschaft ?</p>
<p>Wäre auf eine rechtskundige Antwort gespannt !</p>
<p>Mit lieben Grüßen</p>
<p>Willy Kreuzer<br />
Baden bei Wien</p>
]]></content:encoded>
	</item>
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